Behandlung mittels Zungenschrittmacher
(Diese Therapieform wird in der Klinik Professor Sailer nicht angewandt, weil sie keine Heilung der Schlafapnoe ermöglicht.)
Da Atemaussetzer und Atemstörungen sich negativ auf das gesamte Herz- und Kreislaufsystem auswirken, werden neue Behandlungsformen wie der Zungenschrittmacher in der Praxis erprobt.
Unter Federführung der Berliner Charité wurde im Jahr 2012 testweise begonnen, Zungenschrittmacher bei Betroffenen zu implantieren. Dies soll die Atemstillstände im Schlaf verhindern und somit auch gegen das Schnarchen helfen.
Der Zungenschrittmacher wird - wie ein Herzschrittmacher auch – kurz unterhalb des Schlüsselbeins eines Schlafapnoikers eingesetzt. Eine Sonde, die mit einem Kabel mit dem Gerät verbunden ist, misst im Bereich des Rippenbogens die Bewegungen des Zwerchfells und registriert Atembewegungen und Atemfrequenz. Stellt der Zungenschrittmacher gefährliche Atempausen fest, stimuliert er mittels eines Stromimpulses den Zungennerv „Hypoglossus“. Dies sorgt dafür, dass der Zungenmuskel angespannt bleibt und die Zunge so nicht nach hinten fallen und den Atemweg verschließen kann.
Was in der Theorie sehr gut klingt, hat in der Praxis erhebliche Einschränkungen. Limitierend ist, dass nicht jede Patientengruppe mit dieser Methode therapiert werden kann. Ausschlusskriterien sind beispielsweise ein kleiner Kiefer, Übergewicht, vergrößerte Mandeln oder bestehende Herzerkrankungen. Diese aufwendige Operation kommt nach Ansicht von Experten nur für ein bis zwei Prozent der Betroffenen in Frage. Das liegt insbesondere daran, dass gerade bei Schlafapnoikern die genannten einschränkenden Faktoren überdurchschnittlich häufig festzustellen sind.
Hauptkritikpunkt dieses inplantierbaren Pulsgenerators (IPG) ist jedoch die Tatsache, dass es sich bei dem genannten Verfahren nicht um eine Ursachenbeseitigung und somit Heilung handelt, sondern nur um eine rein symptomatische Therapie. Dies bedeutet, dass die Schlafapnoesymptome lediglich zu einem gewissen Teil unterdrückt werden und dies auch nur bei regelmäßiger nächtlicher Nutzung. Eine erste große Studie mit 126 Patienten, die im „New England Journal of Medicine“ erschienen ist, hat gezeigt, dass ein Zungenschrittmacher die Anzahl der Atemaussetzer im Durchschnitt lediglich um 68% reduziert. Daraus ergibt sich, dass Patienten auch mit Benutzung eines Zungenschrittmachers, nicht beschwerdefrei sind.
Durch das operative Einsetzen der Stimulationselektrode kann der Unterzungennerv beschädigt werden, was zu Zungenbewegungsstörungen, Schluckstörungen und Sprechstörungen führen kann. Bei der Verbindung der Elektroden mit dem IPG besteht zudem die Gefahr, dass größere Adern, wie zum Beispiel Halsgefäße, sowie Nerven verletzt werden können. In diesem Fall müssten dann weitere Schnitte im Hals- bzw. Brustbereich erfolgen. In seltenen Fällen wurden auch allergische bzw. unverträgliche Reaktionen auf das eingebrachte Material beobachtet. Bei diesen Patienten musste dann der Zungenschrittmacher in einer weiteren Operation wieder entfernt werden.
Die Batterie des Stimulatorsystems muss zudem in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Je nach Nutzungsdauer geschieht dies etwa alle 6 bis 7 Jahre und macht dann jeweils einen neuen operativen Eingriff erforderlich.
Da die Behandlung mittels Zungenschrittmacher erst vor ca. 5 Jahren eingeführt wurde, liegen folglich noch keine verlässlichen Daten über die Langzeitverträglichkeit vor. Offen bleibt auch die Frage, ob sich die dauernde Verwendung und Stimulation durch Stromimpulse nicht negativ auf den Zungennerv auswirkt. Auch wenn der Zungenschrittmacher inzwischen eine sogenannte CE-Zulassung hat und in Europa verwendet werden darf, steht eine abschließende Beurteilung der Nutzen und Risiken noch aus.